RWA - Anlagen

Die Hersteller der einzelnen Länder haben ihre nationalen Dachverbände über ihre CE-zertifizierten Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) informiert. EUROLUX hat diese Informationen für Sie gesammelt und in einer zentralen Produktliste zusammengestellt

Kontakt zu den einzelnen Verbänden erhalten Sie umkompliziert: Nutzen Sie dazu einfach den jeweiligen Link in der Produktliste.

Für eine Installation der Produkte an Ihrem Standort ist zu beachten, dass die NRWG für bestimmte Gebäudesituationen zertifiziert werden (z.B. Wand- oder Dacheinbau, Dachneigung, Klassifizierung für Wind- oder Schneelasten, geprüfte aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche).

Die zertifizierte Berechnung ist im Zertifizierungsreport und in der EN 12101-2 beschrieben.

Download der Liste CE-zertifizierter Produkte (PDF-Format)

Es gibt folgende gängige Arten:

Einzelne Dachfenster können mit Polycarbonat-, Glas- oder Acrylverglasungen in verschiedenen Qualitäten geliefert werden, darunter Klar-, Opal-, getönte und Sonnenschutz.

  • runden
  • Quadrat
  • rechteckig

Diese können komplett mit Aufkantungen aus Metall, Thermoplasten, GFK oder Holz geliefert werden. Sphärische und prismoidale Aufkantungskonstruktionen sind ebenfalls erhältlich.

Spezielle Ausführungen von polygonalen Oberlichtern können ebenfalls geliefert werden, z. G.:

  • dreieckig oder
  • achteckig

Je nach Bedarf und Menge können die Hersteller Sonderanfertigungen herstellen
Konstruktionen nach Kundenwunsch. Die architektonische Freiheit ist also kaum eingeschränkt.

CE-Zertifizierung nach EN 12 101-2

Wenn heute Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, müssen sie den Anforderungen der entsprechenden harmonisierten
europäischen Normen genügen – und CE-zertifiziert werden.

Im Falle der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) schreiben die nationalen Bestimmungen vor, dass die Übereinstimmung (Konformität) mit der EN 12 101-2 erforderlich ist. Die Übereinstimmung muss durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Diese besteht aus einer Erstprüfung und einer werkseigenen
Produktionskontrolle. Der Anhang ZA der Norm enthält genaue Angaben, welche Eigenschaften der NRWG im Zertifizierungsverfahren zu prüfen sind.

Erstprüfung

Für die Erstprüfung zur CE-Zertifizierung sind Teilprüfungen in folgender
Reihenfolge durchzuführen:

1. Bestimmung der aerodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
2. Prüfung der Zuverlässigkeit
3. Funktionsprüfung unter Last (Schneelast)
4. Funktionsprüfung bei niedriger Temperatur
5. Standsicherheitsprüfung bei Windbelastung
6. Prüfung bei Wärmeeinwirkung

Test 2: Funktions- sicherheit (Re) Test 3: Öffnen mit Schneelast (SL) Test 4: Niedrige Temperaturen (T) Test 5: Windlast (WL) Test 6: Wärmebeständigkeit (B)
Mögliche Klassen nach EN 12 101-2 Mögliche Klassen nach EN 12 101-2 Mögliche Klassen nach EN 12 101-2 Mögliche Klassen nach EN 12 101-2 Mögliche Klassen nach EN 12 101-2
Re A* SL A* T A* WL A* B A*
Re 50 SL 0 T 0 °C WL 1.500 B 300
Re 1.000 SL 125 T -5 °C WL 3.000 B 600
SL 250 T -15 °C
SL 500 T -25 °C
SL 1.000

Tabelle 1: Übersicht der Klassen nach EN 12101-2

Jede Teilprüfung muss durch einen Prüfbericht dokumentiert werden. Eine Erstprüfung ist außerdem immer dann durchzuführen, wenn Änderungen am NRWG die Eigenschaften wesentlich beeinflussen.

Werkseigene Produktionskontrolle

Die werkseigene Produktionskontrolle muss der Hersteller oder Vertreiber durchführen, dokumentieren und aufrechterhalten. Sie soll so umfassend sein, dass die Konformität des Produktes offensichtlich ist und regelmäßig durch neutrale Prüfstellen kontrolliert, geprüft und beurteilt werden kann. Als ausreichend gilt z.B. eine werkseigene Produktionskontrolle nach EN ISO 9001.

Sicherheitsniveau

In den einzelnen Mitgliedsstatten der EU gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, die sich in einem individuellen Sicherheitsniveau widerspiegeln:

Land Test 2 / Re Test 3 / SL Test 4/
T
Test 5 /
WL
Test 6 /
B
Belgien Treppenhäuser: 50 125 -15 °C Dachmittelfeld:1500 B 300
Industriegebäude: Dachrand: 3000
Deutschland - - - - B300
Frankreich 300 250 0 °C 1500 B 300
Italien - - - - B 300
Niederlande - - - - -
Österreich Treppenhäuser (*TRVB S 111):

Industriegebäude bis 1.200 m² Grundfläche (*OIB):

Industriegebäude ab 1.200 m² Grundfläche(*TRVB S 111) :
- 500 - - -
Österreich Treppenhäuser (*TRVB S 111):Industriegebäude bis 1.200 m² Grundfläche (*OIB):Industriegebäude ab 1.200 m² Grundfläche(*TRVB S 111) : - 25 % der örtl. Schneelast, mind. 500 - - B 300
Österreich Treppenhäuser (*TRVB S 111):Industriegebäude bis 1.200 m² Grundfläche (*OIB):Industriegebäude ab 1.200 m² Grundfläche(*TRVB S 111) : - 25 % der örtl. Schneelast, mind. 500 - - B 300
Finnland
Treppenhäuser: Industriegebäude:
50 500 0 °C Dachmittelfeld:1500

Dachrand: 3000
B 300 **

* TRVB: technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz
* OIB: Österreichisches Institut für Bautechnik

**) B 600 für:
– automatisch betätigte Ventilatoren in einer Ausführung, die einem Vollbrand widersteht
– manuell betätigte Ventilatoren
– Ventilatoren mit verzögerter Auslösung, z. B. wegen einer Sprinkleranlage

Tabelle 2: Gesetzliche Mindestanforderungen an die Prüfklassen nach Ländern

Um das erreichte Sicherheitsniveau in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu halten, schlagen die einzelnen nationalen Dachverbände vor, mindestens die in Tabelle 3 eingetragenen Prüfklassen für NRWG nach EN 12101-2 zu fordern:

Land Test 2 / Re Test 3 / SL Test 4/
T
Test 5 /
WL
Test 6 /
B
Belgien Treppenhäuser 50 125 -15 °C Dachmittelfeld:1500 B 300
Industriegebäude: Dachrand: 3000
50 250 -5 °C 1500 B 300
Deutschland 50 500 -5 °C 1500 B 300
Frankreich 300 250 0 °C 1500 B 300
Italien 50 500 0 °C 1500 B 300
Niederlande 50 500 -5 °C 1500 B 300
Österreich

Treppenhäuser: Industriegebäude:
50 25 % der örtl. Schneelast, mind. 500 0 °C / - 15 °C 1500 B 300
Treppenhäuser: Industriegebäude: 50 25 % der örtl. Schneelast, mind. 500 0 °C / - 15 °C 1500 B 300
Finland 50 500 0 °C Dachmittelfeld:1500 B 300
Dachrand: 3000

Tabelle 3: Vorschlag der nationalen Dachverbände für einzuhaltende Mindestgrenzwerte

Download der VdS-Richtlinie 2815 über das Zusammenwirken von Sprinklern und natürlichen Rauchabzugsanlagen (PDF-Format)